Kurzinterview mit Renate Wimmer, Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltschaft München

Wimmer_Renate_web

1. Wie gut sind Unternehmen aus der Gesundheitsbranche in Sachen Compliance aufgestellt?

Renate Wimmer: Gerade in der Gesundheitsbranche wurden mit der Gründung des FSA (Anm. d. Red.: Freiwillige Selbstverpflichtung der Arzneimittelindustrie),der Einführung des Verhaltenskodex, sowie jüngst des Transparenzkodex schon große Bemühungen unternommen, um Korruption zu verhindern.

Natürlich gibt es auch weiterhin Handlungs- und Verbesserungsbedarf. Hierzu bietet sich für die Unternehmen ein breites Spektrum, um sich professioneller Hilfe zu bedienen wie z.B. die Hinzuziehung von spezialisierten Kanzleien aus dem Bereich der Compliance. Auch Veranstaltungen wie dieser Praxis-Tag „Compliance im Gesundheitswesen“ sind eine gute Plattform, um sich mit Kollegen aus dem Compliance-Bereich auszutauschen und Anregungen zu erhalten, wie das eigene Compliance-System verbessert werden kann.

2. Warum gehört die Gesundheitsbranche zu den anfälligsten Branchen in Sachen Korruption?

Renate Wimmer: Die erhöhte Anfälligkeit der Gesundheitsbranche für Korruptionsfälle aus objektiver Sicht liegt sicherlich daran, dass der Markt schwieriger geworden ist. Ähnliche Produkte erhöhen den Konkurrenzdruck unter den Unternehmen, die dadurch ihre Preise verringern müssen. Diesen niedrigen Preisen stehen aber immer noch hohe Forschungs- und Entwicklungskosten gegenüber.
Zudem ist Gesundheit ein sehr persönliches und brisantes Thema. Skandale im Gesundheitswesen wirken sich letztendlich, z.B. durch erhöhte Kassenbeiträge, auf jeden Einzelnen aus und bleiben der Öffentlichkeit daher länger im Gedächtnis, weshalb unabhängig von einer ggf. statistisch evaluierten erhöhten Anfälligkeit diese durch den Bürger zumindest subjektiv so empfunden wird
 

3. Ab welcher Unternehmensgröße sollte man Compliance-Officer einsetzen?

Renate Wimmer: Diese Frage läßt sich nicht so einfach beantworten und es obliegt mir als Staatsanwältin sicherlich nicht hier Empfehlungen zu geben. Ein funktionierendes Compliance-System muss aus meiner Sicht jedoch individuell auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt sein. Eine absolute Schematisierung und Standardisierung erscheint  hier schwierig.

4. Welche Konsequenzen kann ein fehlendes Compliance Management-System nach sich ziehen?

Renate Wimmer: Ein fehlendes Compliance Management System kann für die Unternehmensleitung und das Unternehmen selbst schwerwiegende Konsequenzen haben. Selbst wenn den für die Unternehmungsführung verantwortlichen Personen Kenntnis und damit Vorsatz betreffend korruptiven oder sonst strafrechtlich relevantem Sachverhalten im Unternehmen nicht nachgewiesen werden kann, verbleibt bei fahrlässigem Nichterkennen der Umstände die Möglichkeit der Sanktionierung gemäß § 130 OWiG, sprich der Verhängung einer Geldbuße. Daran anknüpfend droht für das Unternehmen selbst die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gemäß § 30 OWiG ggf. in mehrstelliger Millionenhöhe, wobei die Höhe der Geldbuße vorrangig abhängig  ist von den Vorteilen, die das Unternehmen aus den Taten gezogen hat. 

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch auf die nach der Rechtsprechung des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofs strengen Anforderungen an die Tätigkeit des Compliance-Officers selbst und einer etwaigen Strafbarkeit desselben, wenn das System nicht hinreichend funktioniert.